Da bei der Gedenkveranstaltung eine ziemlich beachtliche Moped-Kohorte mit von der Partie war, ist es vielleicht für manche Puchianer interessant zu erfahren, daß unser Gesetzgeber bisher ohne den Begriff Moped ausgekommen ist.
Gerade auch die enorme Verbreitung von Mopeds läßt den Namen Puch immer noch so gut klingen, obwohl dieser Fahrzeugtyp, laut Gesetz „Kleinkrafträder (Motorfahrräder)“, mit dem Altmeister selbst überhaupt nichts zu tun hat, weil er erst nach dem Zweiten Weltkrieg kreiert wurde.
Mit der „Stangl-Puch“ und der „Daisy“ hat Österreich internationale Mopedgeschichte geschrieben. Mit Maxi, Monza und Cobra nicht minder. KTM und HMW haben Markierungen gesetzt, Lohner ist Legende. Es gibt da viel zu erzählen.
Nach meiner bisherigen Quellenkenntnis stimme ich der Meinung zu, der Begriff Moped sei in Schweden geprägt und von Deutschland übernommen worden. Er kommt also vom Journalismus und aus dem Marketingbereich, ursprünglich nicht von der Industrie selbst.
Während sich daneben das Wort Mofa bis in die Gegenwart gehalten hat, ist das Mokick als kleines Begriffsmonster verschwunden.
Der Staat Österreich kennt in seinen Kraftfahrgesetzen bis heute kein Moped. Das Kraftfahrgesetz (KFG) nennt unter den Begriffsbstimmungen in §2 nur das Kraftrad als „ein Kraftfahrzeug mit zwei Rädern oder ein Kraftfahrzeug mit drei Rädern, mit oder ohne Doppelrad…“
An anderen Stellen werden Kraftwagen, Krafträder und Motorfahrräder genannt. Unter den Krafträdern finden wir im §3 Kleinkrafträder (Motorfahrräder), Kleinmotorräder, Leichtmotorräder und Motorräder. Was volkstümlich Moped heißt, fällt demnach in die Kategorie Motorfahrräder. Quelle: [link]
Das Moped heißt also amtlich „Motorfahrrad“ und ist laut Gesetz „ein Kraftrad (Z 4) mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, dessen Antriebsmotor, wenn er ein Hubkolbenmotor ist, einen Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 hat“.

Die Puch DS 50 („Daisy“) wurde zwar als Kleinroller vermarktet, hat aber keinen für Scooter typischen freien Durchstieg.
Bei Gericht ist das Moped aber seit Jahrzehnten Gegenstand vieler Kontroversen. In Urteilen wegen „Täuschung von Straßenaufsichtsorganen über Tatsachen“ wird ausdrücklich von Mopeds gesprochen. Dabei rücken zwei Merkmale ins Blickfeld: a) Die rote Nummerntafel (Vormerknummer, Vermerknummer) als Hinweis auf b) 50 ccm Hubraum, was implizit besagt: Führerscheinfrei.
Es ist demnach heute nicht speziell die Bauart des Fahrzeuges, es sind Hubraum, steuerliche Kategorien und eine bestimmte Versicherungs-Klasse, die das Fahrzeug zum Moped machen und somit das Lenken eines Mopeds nicht an einen Führerschein binden.
Ein Moped, bei welchem jemand zum Beispiel „den Hubraum von 50 ccm auf 102 ccm erhöht hatte“ ist eben keines, sagt die österreichische Rechtssprechung, weil es „dadurch als Motorrad zu typisieren und zu versichern gewesen wäre“, was wiederum bedeutet: Führerscheinpflicht.
Es ist nicht die Motorkraft, durch welche Moped und Motorrad unterschieden werden. Das Gericht wies die Auffassung zurück, „die Vergrößerung des Hubraumes über 50 ccm ohne gleichzeitige Leistungssteigerung des Kraftrades wäre unerheblich“. Das heißt: Mehr Hubraum ohne Leistungsgewinn macht das Moped ebenfalls zum Ex-Moped, vermutlich zu einem recht langlebigen Ex-Moped.
Das Gericht erwähnt beispielsweise „auf Motorräder umgerüsteten Mopeds“, nennt einen „den Hubraum von 50 ccm übersteigenden Zylinder“ als entscheidendes Merkmal von „in Rede stehenden Motorfahrräder(n)“ und macht deutlich, daß „die eigenmächtige Änderung eines wesentlichen technischen Merkmals des Fahrzeugs“ genügt, um aus dem Moped ein Motorrad zu machen. (Quelle: Entscheidung vom 11.02.1988)
Während also ab dem Kraftfahrgesetz 1946 das Moped begrifflich auch in keinem weiteren Kraftfahrgesetz Österreichs ausdrücklich aufscheint, haben österreichische Gesetzgeber und Gerichte klar gemacht, daß ein Moped durch folgende Hauptmerkmale definiert ist:
+) Maximal 50 ccm Hubraum
+) Maximal 45 km/h Geschwindigkeit
+) keine Lenkerberechtigung erforderlich
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